Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Durchführung von Veranstaltungen in Clubs und öffentlichen Bereichen, die Organisation von Festen zu kulturellen Zwecken, die Organisation und Durchführung von Partys, Festivals und Live-Veranstaltungen sowie der Betrieb von Clubs und Discotheken. Die Vermarktung von allen Marken der Unterhaltungs- und Sportbranche, insbesondere die Vermarktung der Eigenmarke sowie zu diesen Zwecken die öffentliche Bekanntmachung der Veranstaltungen und Marken.