| Eintragungstext | | Text | Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.05.2026 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Razor Group II GmbH mit Sitz Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 257557 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. |
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| Eintragungstext | | Text | Die Geschäftsführer sind durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.11.2020 ermächtigt, das Stammkapital bis zum 22.01.2026 gegen Bareinlagen ein- oder mehrmals um bis zu insgesamt 3.916 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2020/II) Die Geschäftsführer sind durch Beschluss vom 09.02.2021 ermächtigt, bis zum 13.03.2026 das Stammkapital gegen Bareinlage einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 3.090 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021/I) Die Geschäftsführer sind durch Beschluss vom 09.02.2021 ermächtigt, bis zum 13.03.2026 das Stammkapital gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 822 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021/II) Die Geschäftsführer sind durch Beschluss vom 25.03.2021 ermächtigt, bis zum 16.04.2026 das Stammkapital gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals, um insgesamt bis zu 4.000 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021/III) Die Geschäftsführer sind durch Beschluss vom 30.04.2021 ermächtigt, bis zum 04.05.2026 das Stammkapital gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt um bis zu 3.419 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021/IV) Die Geschäftsführung ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.12.2022 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 21.12.2027 gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 6.345,00 € zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2022/I) Die Geschäftsführung ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.12.2022 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 21.12.2027 gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.710,00 € zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2022/II) Die Geschäftsführung ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.03.2023 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 26.04.2028 gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 7.195,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2023/II) Die Geschäftsführung ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.03.2023 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 26.04.2028 gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.500,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2023/III) Die Geschäftsführung ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.12.2022 ermächtigt das Stammkapital zu erhöhen. Das genehmigte Kapital (Genehmigtes Kapital 2022/I) beträgt nach dessen Reduzierung durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.03.2023 noch 4.290,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 21.12.2027. (Genehmigtes Kapital 2022/I) Die Geschäftsführung ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.03.2024 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 13.03.2029 gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 12.000,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2024/I) Die Geschäftsführung ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.03.2024 ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum 13.03.2029 gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.665,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2024/II) |
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