| Gegenstand | Der Ankauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentumseinheiten, die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen, jeweils mit Ausnahme von Tätigkeiten, die eine Erlaubnis nach § 32 KWG erfordern. |