| Gegenstand | Betreiben von Gaststätten jeglicher Art nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnis, das Aufstellen von Münz-, Spiel- und Wettautomaten, die Vermietung und Verpachtung von Gewerberäumen, Bewirtschaftung und Verwaltung eigener und fremder Immobilien mit Ausschluss von Tätigkeiten nach § 34 c GewO. Ferner: Management von Musikern und die zugehörigen Dienstleistungen, soweit sie keine behördlichen Genehmigungen bedürfen. |