Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Beteiligung an Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz, Programmierung von Software und digitalen Dienstleistungen und deren Betreiben im Internet; Programmierung und Betreiben von Internetportalen und Apps im Bereich Fördermittel, Fördermittel für Stiftungen, Non-Government-Organisationen, Hilfsorganisationen und EU-Subventionen; Fundraising-Beratung von Non-Government-Organisationen, Stiftungen und allen anderen Formen von Hilfsorganisationen; Subventions-Beratung von Industrie, Produktion und Gewerbebetrieben aller Größenordnungen; Unternehmensberatung; genehmigungsfreie Verwaltung von Gesellschaften, Immobilien, Vermögen, Stiftungen; Erwerb und Veräußerung von Immobilien; Sanierung eigener Immobilien und im Auftrag für Dritte; die Führung eines Pressebüros sowie einer Nachrichtenagentur; Verlag im Bereich Print und Online-Medien; Handel mit Edelmetallen jeweils im In- und Ausland.