Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Entwicklung und die Veräußerung von Immobilien, die Verwaltung von Vermögen, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Ausfühgrung von Maurer- und Betonarbeiten, Rohbau-, Ausbau-, Umbau- und Modernisierungsarbeiten.