| Gegenstand | (1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur, von Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
(2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(3) Zwecke der Gesellschaft sind
1. der Betrieb des Prime Time Theaters in Berlin-Mitte (Wedding), als lokales, volksnahes Theater;
2. das Einstudieren und Aufführen von Theaterstücken und Musicals;
3. die Durchführung von anderweitigen kulturellen Veranstaltungen vornehmlich in den Sparten Musik, Theater, Tanz, Literatur, Kleinkunst sowie der kulturellen Bildung durch die Aus- und Fortbildung auf allen Gebieten, die der eigenen Aufführungspraxis dienlich sind,
4. die Kontaktpflege mit Einrichtungen und Theatergruppen im In- und Ausland mit dem Ziel der Völkerverständigung,
5. die Förderung von Personen in Bildungs- und Ausbildungssituationen, insbesondere Studenten, durch Partizipationsangebote in der praktischen Kulturarbeit,
6. die Inszenierung von Theateraufführungen mit dem besonderen Zweck der Vermittlung von Lernzielen für Kinder und Jugendliche. |