| Gegenstand | Die Erbringung von immobilienbezogenen Dienstleistungen. Dies umfasst insbesondere auch die Erbringung von Maklerdienstleistungen, d.h. die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge sowie die Verwaltung von Immobilien für Dritte, insbesondere die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes und die Verwaltung von Mietverhältnissen über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für Dritte (Wohnimmobilienverwaltung). |