| Gegenstand | Die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 15 AO) unter anderem durch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 .AO). Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (3) Die Gesellschaft verwirklicht ihren Satzungszweck insbesondere durch die Stärkung der Notfallmedizin in Entwicklungsländern, wie aus ihrem Namen hervorgeht (global Emergency Medicine strengthening = global EMS). Dies erfolgt unter Anderem durch - Schulungen von Mitarbeitern medizinischer Gesundheitseinrichtungen und von medizinischen Laien in Entwicklungsländern, wie z.B. Kongressveranstaltungen, Workshops oder Seminaren vor Ort Entwicklung, Implementierung und Evaluation von gesundheitsbezogenen Strategien in Entwicklungsländern, z.B. zur Verminderung und Vermeidung von Krankheit, Verletzung oder Todesfolgen durch Erkrankungen, Unfälle oder Katastrophen - Förderung von Public Health- Strategien in Entwicklungsländern zur Minderung der Risiken der Folgen des Klimawandels, z.B. durch Aufbau von Kapazitäten für das Katastrophen- Management und Katastrophen- Vorsorge Sachspenden (z.B. Material, Geräte, Medikamente, Gebäude) zur Strukturverbesserung von Gesundheitseinrichtungen in Entwicklungsländern - direkte medizinische Hilfe und Unterstützung in Entwicklungsländern z.B. bei Naturkatastrophen oder personeller Unterversorgung von Gesundheitseinrichtungen. |