Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Taxiunternehmens sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Vermittlung von Taxifahrern an andere Unternehmen, Betrieb von Taxifunk, An- und Verkauf sowie Vermietung von Kraftfahrzeugen und Limousinenservice. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, soweit nicht eine Erlaubnis vorliegt.