Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von eigenen Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland, die in den Bereichen Elektromobilität, erneuerbare Energien, Energiespeicherung sowie damit zusammenhängenden Nebengeschäften tätig sind. Die Gesellschaft kann in den vorgenannten Tätigkeitsbereichen auch selbst tätig werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen im In- und Ausland zu gründen, zu erwerben und sich an ihnen zu beteiligen. Sie kann sich auch auf die Verwaltung der Beteiligungen beschränken.