Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Das Eintreiben von Forderungen in fremdem und in eigenem Namen einschließlich gerichtlicher Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungen.