| Gegenstand | Die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten für Dritte sowie der Erwerb, die Veräußerung und Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten für eigene
Rechnung und die Verwaltung sonstigen eigenen Vermögens. Die Gesellschaft darf auch sonstige
Geschäfte betreiben, insbesondere Vermittlungen des Abschlusses von Verträgen und den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen gemäß § 34 c Gewerbeordnung. |