Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Erwerb, Halten, Veräußerung von Kapitalbeteiligungen an anderen, eigenständigen und unterschiedlichen Branchen angehörenden Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.