Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft hat den Gegenstand der Volks- und Berufsbildung nach § 52 (1) Nr. 7 Abgabenordnung. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Durchführung von Sprachunterricht in der Form von Präsenz- und Onlinekursen. Dabei ist beabsichtigt, selbst entwickeltes analoges und digitales Lernmaterial einzusetzen.