| Gegenstand | Der Erwerb, die Bebauung, die Veräußerung und insbesondere die Verwaltung von Grundbesitz aller Art sowohl im eigenen als auch im fremden Namen. Ausgenommen sind Geschäfte, die nach § 34 c Gewerbeordnung erlaubnispflichtig sind; die Vornahme aller Rechts- und Handelsgeschäfte; die Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art, und zwar auch als Gesellschafter solcher Unternehmen; die Beteiligung an vermögensverwaltenden Gesellschaften bürgerlichen Rechts, und zwar auch als geschäftsführender Gesellschafter. |