| Gegenstand | Die Durchführung von Transporten, auch im Personenbeförderungsbereich - soweit diese nicht nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) genehmigungspflichtig sind - und der Logistikservice, der Handel mit Waren aller Art - soweit diese nicht genehmigungspflichtig sind - insbesondere Autohandel und Blumengroßhandel, die Durchführung von Baudienstleistungen, die Durchführung von Unterhalts- und Baureinigungen im gewerblichen Bereich, der Garten- und Landschaftsbau, die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Bereich von Abfallentsorgung und Recyclingwirtschaft. |