| Gegenstand | Der Erwerb sowie die Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Immobilien, die Entwicklung von Immobilienprojekten sowie die Vermittlung von Immobilien jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen. |