| Gegenstand | Die Ausführung von eigenen und fremden Ingenieurleistungen sowie die Übernahme der schlüsselfertigen Errichtung von Wohngebäuden und Gewerbebauten aller Art gegenüber Bestellern und Auftraggebern. Weiterhin darf die Gesellschaft den Handel von Baustoffen auch im Zuge von Import/Export vollziehen. Geschäfte nach § 34 c GewO sowie Bau-, Planungs- und Architektenleistungen, welche ausschließlich über Dritte (Subunternehmer) erbracht werden, gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, Leistungen im Bereich Garten- und Landschaftsbau anzubieten. |