Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Gründung von Gesellschaften, der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Gesellschaften oder Beteiligungen an Gesellschaften und deren strategische Steuerung und Führung, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.