| Gegenstand | 1) Der Betrieb eines Fotostudios sowie der Verkauf von Blumen und alle Geschäfte, die geeignet sind, den vorstehenden Geschäftszweck zu fördern.
2) Die Gesellschaft ist berechtigt, Geschäfte jeder Art durchzuführen, die dem oben genannten Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen.
3)Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen jeder Rechtsform beteiligten. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |