Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie die Vermietung und Verwaltung von fremden Immobilien.