Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, einschließlich Immobilien, deren Entwicklung und ggf. Verkauf, nur im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte. Erlaubnispflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen.