Die Gesellschaft hat mindestens zwei Vorstandsmitglieder (directors). Sie wird durch zwei Vorstandsmitglieder (directors) gemeinschaftlich vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Director oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung:
Der Erwerb, die Übernahme und das Halten von Beteiligungen durch die Gesellschaft an anderen Gesellschaften, insbesondere die Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin in Kommanditgesellschaften.