mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an anderen Gesellschaften sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Geschäfte, unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Tätigkeiten.