Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Jeder Liquidator vertritt die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
(i) Erlaubnisfreie Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen im Bereich Software und digitale Medien sowie
(ii) der Erwerb, das Halten und die Verwertung von Vermögenswerten sowie der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), bedürfen.