Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermögensverwaltung insbesondere der Erwerb, das Halten, das Verwalten und das Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, im eigenen Namen, nicht auf fremde Rechnung und nich als Dienstleistung für Dritte.