Jeder Geschäftsführer (diretor) vertritt die Gesellschaft allein.
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung: Der Erwerb, die Übernahme und das Halten von Beteiligungen durch die Gesellschaft an anderen Gesellschaften, insbesondere die Stellung als Kommanditistin in Kommanditgesellschaften.