| Eintragungstext | | Text | Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 13.02.2024 (AZ: 36p IN 4889/23) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. |
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| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft ist nichtig und daher aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen auf Grund des § 397 FamFG. |
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