Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Internethandel mit Waren aller Art, insbesondere Haushaltswaren und -geräten, Nahrungsmitteln, Spielwaren und Modellbau, Kosmetik, Produkte aus der Computer- und Telekommunikationsindustrie, Unterhaltungselektronik.