| Gegenstand | Der Im- und Export, der Großhandel, die Herstellung mit und von pharmazeutischen Produkten, Nahrungsergänzungsmitteln und sonstigen Wirtschaftsgütern und die wirtschaftliche Beratung von Pharmaunternehmen, Biotechnologieunternehmen und sonstigen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, soweit dazu eine besondere Erlaubnis, z. B. nach § 1 KWG, nicht erforderlich ist. |