| Gegenstand | Verwaltung eigenen Vermögens (insbesondere Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen) im eigenen Namen auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. Erbringung technischer, organisatorischer und strategischer Beratung. Erwerb, Veräußerung und Bewirtschaftung von Immobilien. Ausgenommen hiervon sind erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz (KWG). |