Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen, im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte, und die Verwaltung eigenen Vermögens.