| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer, hierunter mindestens jeweils einen Geschäftsführer der Kategorie A und einen Geschäftsführer der Kategorie B. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten, wobei (a) ein Geschäftsführer der Kategorie A nur gemeinschaftlich mit einem Geschäftsführer oder Prokuristen der Kategorie B vertritt; oder (b) ein Geschäftsführer der Kategorie B nur gemeinschaftlich mit einem Geschäftsführer oder Prokuristen der Kategorie A vertritt. |