| Gegenstand | Die Übernahme von Verpflichtungen, die Eingehung von Beteiligungen und die Wahrnehmung sonstiger Aufgaben, auch im Wege der Treuhand, sowie sämtliche damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängende Tätigkeiten. Ausgenommen sind Geschäfte, die nach bankaufsichtsrechtlichen Bestimmungen erlaubnispflichtig sind. |