Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Veräußern von Beteiligungen an anderen, eigenständigen und unterschiedlichen Branchen angehörenden Unternehmen sowie der Erwerb, Verkauf und die Verwaltung von Immobilien nur im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse, und die Verwaltung sonstigen eigenen Vermögens, ausdrücklich nicht als Dienstleistung für Dritte.