Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmensberatung, der Erwerb, das Halten und Verkauf von Unternehmensanteilen auf eigene Rechnung, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz sowie alle Tätigkeiten, die diesem Unternehmenszweck dienen.