| Gegenstand | Erwerb, Halten, Verwaltung, Veräußerung von Beteiligungen und Unternehmen aller Art und Übernahme der Verwaltung und Geschäftsführung von anderen Unternehmen sowie Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Unternehmen. Tätigkeiten, die nach dem Kreditwesengesetz oder nach der Gewerbeordnung einer Erlaubnis bedürfen, sind ausgeschlossen. |