| Gegenstand | Die Beteiligung an Unternehmen im In- und Ausland und die Verwaltung von Vermögenswerten und -gegenständen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten und Tochtergesellschaften zu gründen. Bank- und Finanzgeschäfte im Sinne des Kreditwesensgesetzes sowie Tätigkeiten, die der Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen, sind vom Gegenstand des Unternehmens ausgenommen. |