| Gegenstand | a) die Beteiligung der Gesellschaft an anderen Unternehmen, insbesondere an Kapital- und Personengesellschaften, auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die unter das Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG), Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG), Kreditwesengesetz (KWG) oder Börsengesetz (BörsG) fallen;
b) die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen;
c) das Erbringen von Service und Dienstleistungen für die Unternehmensführung und -steuerung. Ausgenommen hiervon sind Tätigkeiten, die einer besonderen behördlichen Genehmigung bedürfen;
d) die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung, Marketing, Mediengestaltung, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten im Bereich der Rechts- und Steuerberatung. |