Ist ein Geschäftsführer (director) bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer (directors) bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer (directors) gemeinschaftlich vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann ereilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung: Planung, Entwicklung, Verkauf, Betrieb, Geschäftsführung, Wartung und Beratung im Bereich Computersysteme. Sonstige mit dem oben aufgeführten Gegenstand zusammenhängenden Tätigkeiten.