Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Unternehmensberatung, keine Rechtsberatung, im Bereich der Gastronomie sowie der F&B Industrie; hinsichtlich der Beratungstätigkeit soweit diese nicht genehmigungs- oder zulassungspflichtig ist.