Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg (Az.: 36t IN 1846/24) mangels Masse abgewiesen.
Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Der Betrieb von gastronomischen Betrieben aller Art.