Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie damit verbundene Geschäfte, unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz, ebenso die strategische Unternehmensberatung, insbesondere zu Konsumgütern, und Design sowie Produktion und Handel mit Modeartikeln.