| Gegenstand | Der Erwerb, die Nutzung, das Halten und die Verwaltung eigenen sowie fremden Grundbesitzes, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung sowie auch als Dienstleistung für andere. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Entwicklung von Grundstücken sowie deren Verwertung und Vergabe und Betreuung von lnstandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden. Vom Unternehmensgegenstand nicht umfasst sind solche Tätigkeiten, die eine behördlicher Genehmigung bedürfen, mit Ausnahme einer Genehmigung nach § 34c Absatz 1 Nr. 4 Gewerbeordnung. |