Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Gründung von Unternehmen sowie der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie die Verwaltung eigener Vermögenswerte.