Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Grundbesitz und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte im eigenen oder fremden Namen für eigene oder fremde Rechnung. Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach § 34 c GewO bedürfen, werden nicht ausgeübt.