Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Errichtung von Wohn- und Geschäftsbauten auf eigene Rechnung und mit eigenen Mitteln auf Grundstücken, die die Gesellschaft erworben, zur Nutzung übernommen oder angepachtet hat, bzw. an denen ihr ein Erbbaurecht eingeräumt wurde. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden ausgeübt, wenn die entsprechenden Genehmigungen oder Erlaubnisse vorliegen.