| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere von Immobilienvermögen und der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, auf eigenen Namen und eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft ist zu diesem Zwecke berechtigt, Immobilien zu erwerben, zu halten, zu vermieten, zu verwalten und zu veräußern und Fremdkapital aufzunehmen oder Darlehen an verbundene Unternehmen zu vergeben, soweit dies nicht unter die Genehmigungspflicht des KWG oder der GewO fällt. |