Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Bewirtschaftung, die Verwaltung und die Verwertung des eigenen Vermögens.
Außerdem Erwerb, Halten, Vermietung und Verpachtung, Verwalten und Verwerten von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit; des Weiteren der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften mit ähnlichem Gesellschaftszweck und Investitionen in Wirtschaftsbereiche aller Art jeweils soweit hierfür keine behördliche Genehmigung, insbesondere nach Kreditwesengesetz (KWG) oder nach § 34 c Gewerbeordnung erforderlich ist.